Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
772.2 CH-OW

Art. 2 Gesetz über den Neubau der Steilrampe der zb Zentralbahn AG - Kantonsbeitrag

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (5 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2 Gesetz über den Neubau der Steilrampe der zb Zentralbahn AG · Kantonsbeitrag

1. Der Kantonsbeitrag wird auf 7,5 Prozent der Projektkosten von 68,1 Millionen Franken (Preisgrundlage September 1991) festgelegt.

2. Über einen allfälligen Kantonsbeitrag an Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.

← Art. 1 Gesetz über den Neubau der Steilrampe der zb Zentralbahn AG Grundsatz Art. 3 Gesetz über den Neubau der Steilrampe der zb Zentralbahn AG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →