772.2
CH-OW
Art. 2 Gesetz über den Neubau der Steilrampe der zb Zentralbahn AG - Kantonsbeitrag
Art. 2 Gesetz über den Neubau der Steilrampe der zb Zentralbahn AG · Kantonsbeitrag
1. Der Kantonsbeitrag wird auf 7,5 Prozent der Projektkosten von 68,1 Millionen Franken (Preisgrundlage September 1991) festgelegt.
2. Über einen allfälligen Kantonsbeitrag an Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.