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771.4 VSZ CH-OW

Art. 4 Vereinbarung über ein Verkehrssicherheitszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden (Vereinbarung VSZ) - Betriebsmittel

Organisationsform, Aufgaben und Betriebsmittel
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Art. 4 Vereinbarung VSZ · Betriebsmittel

1. Die Vereinbarungskantone stellen dem VSZ für die Betriebsaufnahme ein Dotationskapital von je Fr. 500 000.- zur Verfügung, das vom VSZ mit 5.5 Prozent zu verzinsen ist.

2. ...

3. Die Vereinbarungskantone können dem VSZ Darlehen gewähren, die zu marktüblichen Konditionen zu verzinsen sind.

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