771.4
VSZ
CH-OW
Art. 4 Vereinbarung über ein Verkehrssicherheitszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden (Vereinbarung VSZ) - Betriebsmittel
Organisationsform, Aufgaben und Betriebsmittel
Art. 4 Vereinbarung VSZ · Betriebsmittel
1. Die Vereinbarungskantone stellen dem VSZ für die Betriebsaufnahme ein Dotationskapital von je Fr. 500 000.- zur Verfügung, das vom VSZ mit 5.5 Prozent zu verzinsen ist.
2. ...
3. Die Vereinbarungskantone können dem VSZ Darlehen gewähren, die zu marktüblichen Konditionen zu verzinsen sind.