Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
771.4 VSZ CH-OW

Art. 28 Vereinbarung über ein Verkehrssicherheitszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden (Vereinbarung VSZ) - Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Art. 28 Vereinbarung VSZ · Inkrafttreten

1. Diese Vereinbarung tritt nach Zustimmung der verfassungsmässig zuständigen Organe auf den 1. Juli 2002 in Kraft.

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