771.4
VSZ
CH-OW
Art. 19a Vereinbarung über ein Verkehrssicherheitszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden (Vereinbarung VSZ) - Entgelte für Dienstleistungen
Finanzhaushalt
Art. 19a Vereinbarung VSZ · Entgelte für Dienstleistungen
1. Für Dienstleistungen werden Marktpreise verlangt, die in der Regel kostendeckend sein müssen und einen angemessenen Gewinn ermöglichen.