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771.4 VSZ CH-OW

Art. 19a Vereinbarung über ein Verkehrssicherheitszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden (Vereinbarung VSZ) - Entgelte für Dienstleistungen

Finanzhaushalt
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Art. 19a Vereinbarung VSZ · Entgelte für Dienstleistungen

1. Für Dienstleistungen werden Marktpreise verlangt, die in der Regel kostendeckend sein müssen und einen angemessenen Gewinn ermöglichen.

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