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771.4 VSZ CH-OW

Art. 18 Vereinbarung über ein Verkehrssicherheitszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden (Vereinbarung VSZ) - Rechnungslegung

Finanzhaushalt
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Art. 18 Vereinbarung VSZ · Rechnungslegung

1. Das VSZ führt eine Bilanz und Erfolgsrechnung sowie eine Kosten- und Leistungsrechnung, die einen Erfolgsausweis nach Abnehmergruppen und/oder Dienstleistungsgruppen ermöglicht.

2. Das VSZ befolgt die Grundsätze ordnungsgemässer Rechnungslegung und nimmt Abschreibungen und Wertberichtigungen nach kaufmännischen Grundsätzen vor.

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