771.4
VSZ
CH-OW
Art. 18 Vereinbarung über ein Verkehrssicherheitszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden (Vereinbarung VSZ) - Rechnungslegung
Finanzhaushalt
Art. 18 Vereinbarung VSZ · Rechnungslegung
1. Das VSZ führt eine Bilanz und Erfolgsrechnung sowie eine Kosten- und Leistungsrechnung, die einen Erfolgsausweis nach Abnehmergruppen und/oder Dienstleistungsgruppen ermöglicht.
2. Das VSZ befolgt die Grundsätze ordnungsgemässer Rechnungslegung und nimmt Abschreibungen und Wertberichtigungen nach kaufmännischen Grundsätzen vor.