771.4
VSZ
CH-OW
Art. 14 Vereinbarung über ein Verkehrssicherheitszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden (Vereinbarung VSZ) - Datenschutz und -sicherheit
Betrieb und Personal des VSZ
Art. 14 Vereinbarung VSZ · Datenschutz und -sicherheit
1. Das VSZ stellt durch organisatorische und technische Massnahmen sicher, dass die Datenschutzbestimmungen des Bundes und der Vereinbarungskantone eingehalten werden und die Datensicherheit jederzeit gewährleistet ist.