771.4
VSZ
CH-OW
Art. 11 Vereinbarung über ein Verkehrssicherheitszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden (Vereinbarung VSZ) - Revisionsstelle
Organe und Zuständigkeiten des VSZ
Art. 11 Vereinbarung VSZ · Revisionsstelle
1. Die Revisionsstelle prüft jährlich die Rechnung nach den gesetzlichen Vorschriften und anerkannten Revisionsgrundsätzen sowie die Ordnungsmässigkeit der Leistungs- und Wirkungsdaten.
2. Sie erstattet dem Verwaltungsrat Bericht und Antrag.