Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
771.4 VSZ CH-OW

Art. 11 Vereinbarung über ein Verkehrssicherheitszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden (Vereinbarung VSZ) - Revisionsstelle

Organe und Zuständigkeiten des VSZ
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Art. 11 Vereinbarung VSZ · Revisionsstelle

1. Die Revisionsstelle prüft jährlich die Rechnung nach den gesetzlichen Vorschriften und anerkannten Revisionsgrundsätzen sowie die Ordnungsmässigkeit der Leistungs- und Wirkungsdaten.

2. Sie erstattet dem Verwaltungsrat Bericht und Antrag.

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