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771.2 CH-OW

Art. 9 Gesetz über die Strassenverkehrssteuern - Höhe der Steuern

Steuerbemessung
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Art. 9 Gesetz über die Strassenverkehrssteuern · Höhe der Steuern

1. Die Höhe der Steuern ist im Anhang festgelegt.

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