771.2
CH-OW
Art. 13 Gesetz über die Strassenverkehrssteuern - Ersatzfahrzeug
Steuererhebung
Art. 13 Gesetz über die Strassenverkehrssteuern · Ersatzfahrzeug
1. Die Benützung eines Ersatzfahrzeugs im Sinne der eidgenössischen Verkehrsversicherungsverordnung hat auf die Verkehrssteuer keinen Einfluss.