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771.2 CH-OW

Art. 13 Gesetz über die Strassenverkehrssteuern - Ersatzfahrzeug

Steuererhebung
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Art. 13 Gesetz über die Strassenverkehrssteuern · Ersatzfahrzeug

1. Die Benützung eines Ersatzfahrzeugs im Sinne der eidgenössischen Verkehrsversicherungsverordnung hat auf die Verkehrssteuer keinen Einfluss.

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