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Art. 4 Ausführungsbestimmungen über die Parkgebühren auf dem Areal des Kantonsspitals - Inkrafttreten

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Art. 4 Ausführungsbestimmungen über die Parkgebühren auf dem Areal des Kantonsspitals · Inkrafttreten

1. Diese Ausführungsbestimmungen treten am 1. Januar 2009 in Kraft.

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