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Art. 2 Ausführungsbestimmungen über die Parkgebühren auf dem Areal des Kantonsspitals - Parkgebühr

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Art. 2 Ausführungsbestimmungen über die Parkgebühren auf dem Areal des Kantonsspitals · Parkgebühr

1. Die Parkgebühr beträgt von Montag bis Sonntag (Beträge in Fr.)

a. bis 30 Minuten: gratis

b. * bis 60 Minuten: 1.00

c. * bis 1,5 Stunden: 2.00

d. * bis 2 Stunden: 3.00

e. jede weitere Stunde: 2.00

2. Keine Parkgebühren werden in der Zeit von 19.00 Uhr bis 07.00 Uhr erhoben.

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