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CH-OW
Art. 2 Ausführungsbestimmungen über die Parkgebühren auf dem Areal des Kantonsspitals - Parkgebühr
Art. 2 Ausführungsbestimmungen über die Parkgebühren auf dem Areal des Kantonsspitals · Parkgebühr
1. Die Parkgebühr beträgt von Montag bis Sonntag (Beträge in Fr.)
a. bis 30 Minuten: gratis
b. * bis 60 Minuten: 1.00
c. * bis 1,5 Stunden: 2.00
d. * bis 2 Stunden: 3.00
e. jede weitere Stunde: 2.00
2. Keine Parkgebühren werden in der Zeit von 19.00 Uhr bis 07.00 Uhr erhoben.