750.211
CH-OW
Art. 4 Ausführungsbestimmungen über die Wärmenutzung aus dem Untergrund - Aufhebung bisherigen Rechts
Art. 4 Ausführungsbestimmungen über die Wärmenutzung aus dem Untergrund · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Es werden aufgehoben
a. die Ausführungsbestimmungen über die Wärmegewinnung mittels Erdsonden vom 14. August 1984;
b. der Regierungsratsbeschluss über die Bewilligungspraxis für die Erstellung von Wärmepumpenanlagen vom 26. Oktober 1976;
c. der Regierungsratsbeschluss über die Ausscheidung einer Trinkwasserschutzzone in der Gemeinde Sarnen vom 16. Februar 1982.