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740.2 CH-OW

Art. 6 Gesetz über die Planung, den Bau und die Finanzierung des Projekts Hochwassersicherheit Sarneraatal - Mehrkosten

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Art. 6 Gesetz über die Planung, den Bau und die Finanzierung des Projekts Hochwassersicherheit Sarneraatal · Mehrkosten

1. Über einen allfälligen Zusatzkredit bis zu 5 Prozent der Kreditsumme gemäss Art. 5 Abs. 1 dieses Gesetzes für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Regierungsrat abschliessend.

2. Über einen allfälligen Zusatzkredit für alle anderen Mehrkosten beschliesst der Kantonsrat abschliessend.

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