740.2
CH-OW
Art. 6 Gesetz über die Planung, den Bau und die Finanzierung des Projekts Hochwassersicherheit Sarneraatal - Mehrkosten
Art. 6 Gesetz über die Planung, den Bau und die Finanzierung des Projekts Hochwassersicherheit Sarneraatal · Mehrkosten
1. Über einen allfälligen Zusatzkredit bis zu 5 Prozent der Kreditsumme gemäss Art. 5 Abs. 1 dieses Gesetzes für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Regierungsrat abschliessend.
2. Über einen allfälligen Zusatzkredit für alle anderen Mehrkosten beschliesst der Kantonsrat abschliessend.