740.2
CH-OW
Art. 1 Gesetz über die Planung, den Bau und die Finanzierung des Projekts Hochwassersicherheit Sarneraatal - Aufgaben
Art. 1 Gesetz über die Planung, den Bau und die Finanzierung des Projekts Hochwassersicherheit Sarneraatal · Aufgaben
1. Die Planung und die Umsetzung der Wasserbaumassnahmen zur Regelung der Abflussverhältnisse des Sarnersees, die zur Sicherheit des Sarneraatals erforderlich sind, obliegen dem Kanton.
2. Für den Erlass, die Umsetzung und allfällige Anpassungen des Wehrreglements zur Regulierung des Sarnersees ist der Kanton zuständig.
3. Für Massnahmen an den Zuflüssen zum Sarnersee oder zur Sarneraa gilt die ordentliche Zuständigkeit und Trägerschaft gemäss den Bestimmungen des Wasserbaugesetzes und der Wasserbauverordnung.