Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
740.111 CH-OW

Beiträge der Versicherungsgesellschaften

1 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Obwalden
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Gesetzestext (1 Artikel)

1. Für die Risiken der Elementarschäden haben die Versicherungsgesellschaften einen jährlichen Beitrag von 7,5 Rappen je Fr. 1 000.- Versicherungssumme zu entrichten. Als Grundlage zur Berechnung des jeweiligen Betrags gelten die auf Ende des vorhergehenden Jahres abgeschlossenen Versicherungsverträge.

2. Die Beiträge sind der Finanzverwaltung zu melden.

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