740.11
WBV
CH-OW
Art. 6 Wasserbauverordnung (WBV) - Bekanntmachung
Verfahren - Ausführungsprojekte
Art. 6 WBV · Bekanntmachung
1. Nach der Vorprüfung durch das zuständige Departement ist das Ausführungsprojekt in der betreffenden Gemeinde während 30 Tagen öffentlich aufzulegen und gleichzeitig im Amtsblatt unter Hinweis auf die Einsprachemöglichkeit bekannt zu machen.
2. Der Gemeinderat stellt die Einsprachen zusammen mit seiner Vernehmlassung umgehend dem zuständigen Departement zu.