Art. 3 Wasserbauverordnung (WBV) - Einreichung
Art. 3 WBV · Einreichung
1. Generelle Wasserbauprojekte sind beim zuständigen Departement einzureichen und haben in der Regel folgende Unterlagen zu enthalten
a. Projektbeschrieb samt Plänen;
b. Übersicht über die bestehende Naturgefahrensituation, die möglichen Schäden und die gewählten Schutzziele;
c. Übersicht über die Hydrologie, Geologie und Vegetation;
d. mögliche Projektvarianten mit Vor- und Nachteilen;
e. Beurteilung der Risikominderung;
f. Aufstellung der geschätzten Kosten mit Finanzierungsvorschlag;
g. Beurteilung erforderlicher land- und alpwirtschaftlicher Massnahmen im Einzugsgebiet;
h. Erschliessung;
i. Trägerschaft sowie Mitbetroffene;
k. Prioritäten sowie Zeitplan;
l. betroffene Schutzgebiete;
m. allenfalls Bericht über die Umweltverträglichkeit;
n. Angaben über die Vereinbarkeit mit der Richt- und Nutzungsplanung.
2. Das zuständige Departement kann weitere Unterlagen verlangen.