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740.11 WBV CH-OW

Art. 3 Wasserbauverordnung (WBV) - Einreichung

Verfahren - Generelle Wasserbauprojekte
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Art. 3 WBV · Einreichung

1. Generelle Wasserbauprojekte sind beim zuständigen Departement einzureichen und haben in der Regel folgende Unterlagen zu enthalten

a. Projektbeschrieb samt Plänen;

b. Übersicht über die bestehende Naturgefahrensituation, die möglichen Schäden und die gewählten Schutzziele;

c. Übersicht über die Hydrologie, Geologie und Vegetation;

d. mögliche Projektvarianten mit Vor- und Nachteilen;

e. Beurteilung der Risikominderung;

f. Aufstellung der geschätzten Kosten mit Finanzierungsvorschlag;

g. Beurteilung erforderlicher land- und alpwirtschaftlicher Massnahmen im Einzugsgebiet;

h. Erschliessung;

i. Trägerschaft sowie Mitbetroffene;

k. Prioritäten sowie Zeitplan;

l. betroffene Schutzgebiete;

m. allenfalls Bericht über die Umweltverträglichkeit;

n. Angaben über die Vereinbarkeit mit der Richt- und Nutzungsplanung.

2. Das zuständige Departement kann weitere Unterlagen verlangen.

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