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740.11 WBV CH-OW

Art. 2 Wasserbauverordnung (WBV) - Berücksichtigung der Grundlagen

Verfahren - Grundlagen für den Schutz vor Naturereignissen
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Art. 2 WBV · Berücksichtigung der Grundlagen

1. Die massgebenden Grundlagen sind bei der Richt- und Nutzungsplanung sowie bei der Erteilung von Baubewilligungen in den entsprechenden Verfahren zu berücksichtigen.

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