740.11
WBV
CH-OW
Art. 2 Wasserbauverordnung (WBV) - Berücksichtigung der Grundlagen
Verfahren - Grundlagen für den Schutz vor Naturereignissen
Art. 2 WBV · Berücksichtigung der Grundlagen
1. Die massgebenden Grundlagen sind bei der Richt- und Nutzungsplanung sowie bei der Erteilung von Baubewilligungen in den entsprechenden Verfahren zu berücksichtigen.