Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
720.725 CH-OW

Kanton Obwalden 720.725

1 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Obwalden
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

1. Für den Erlass kantonaler Richtpläne für das Velowegnetz und für das Mountainbikewegnetz gilt sinngemäss das Verfahren für den Erlass des kantonalen Richtplans gemäss Art. 1 bis 3 der Verordnung zum Baugesetz[3].

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →