Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
720.715 CH-OW

Kanton Obwalden 720.715

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Obwalden
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Gesetzestext (3 Artikel)

1. Für den kantonalen Richtplan für das Wanderwegnetz werden erlassen

a. der Richtplan 2016 im Massstab 1 : 33 000;

b. das Routenverzeichnis der Wanderwege.

1. Der Richtplan 2016 und das Routenverzeichnis können beim Amt für Raumentwicklung und Energie eingesehen werden.

1. Der Richtplan für das Wanderwegnetz 2016 tritt nach der Genehmigung durch den Kantonsrat in Kraft.

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