Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
720.711 CH-OW

Anerkannte Fachorganisation

2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Obwalden
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Gesetzestext (2 Artikel)

1. Der Verein Obwaldner Wanderwege wird als private Fachorganisation anerkannt.

1. Der Aufwand nach Art. 16 Abs. 6 VV FWG wird wie folgt vergütet

a. pauschaler Jahresbeitrag bis Fr. 5 000.- gemäss Leistungsvereinbarung;

b. Planung, Beratung und Koordination sowohl für den Vollzug auf Gemeindeebene als auch im Auftrag der kantonalen Fachstelle mit Fr. 35.- je Stunde;

c. ausgewiesene Kurskosten für die Aus- und Weiterbildung der beigezogenen Fachleute;

d. Kursbesuch unter Anrechnung der tatsächlichen Kursdauer zum gleichen Ansatz wie die übrigen Vollzugsaufgaben;

e. Fahrtspesen nach den für die kantonale Verwaltung geltenden Bestimmungen.

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