Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
720.51 CH-OW

Art. 3 Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Nationalstrassen

Zuständige Behörden
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (20 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 3 Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Nationalstrassen

1. Die Gemeinderäte besorgen die nach Bundesgesetz und Ausführungsvorschriften den Gemeinden zugewiesenen Aufgaben.

2. Sie haben insbesondere folgende Aufgaben

a. Auflage der Projektierungszonen (Art. 14 Abs. 3 und 4 BG);

b. * Stellungnahme zu den vom Bau- und Raumentwicklungsdepartement unterbreiteten generellen Projekten (Art. 19 Abs. 1 BG);

c. * Aufsicht über unerlaubte oder bewilligungspflichtige Neu- oder Umbauten oder bauliche Anlagen innerhalb der Projektierungszonen und der Baulinien und daherige Meldung an das Bau- und Raumentwicklungsdepartement (Art. 15 Abs. 2, Art. 23 Abs. 1 BG);

d. Auflage der Ausführungsprojekte und der genehmigten Baulinien (Art. 26, Art. 28 Abs. 2 und Art. 29 BG).

← Art. 2 Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Nationalstrassen Zuständige Behörden Art. 4 Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Nationalstrassen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →