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720.115 CH-OW

Art. 2 Ausführungsbestimmungen über die Benützung von Parkplätzen des Kantons - Parkgebühr

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Art. 2 Ausführungsbestimmungen über die Benützung von Parkplätzen des Kantons · Parkgebühr

1. Normaltarif (Montag bis Freitag, 6 - 18 Uhr; Beträge in Fr.)

a. ½ Stunde: gratis

b. 1 Stunde: 1.00

c. 2 Stunden: 2.50

d. 3 Stunden: 4.00

e. 4 Stunden: 5.50

f. 5 Stunden: 7.00

g. 6 Stunden: 8.50

h. jede weitere Stunde: 1.50

2. Niedertarif (Samstag, Sonntag und Feiertage, 6 - 18 Uhr; Beträge in Fr.)

a. ½ Stunde: gratis

b. 1 Stunde: 0.50

c. 2 Stunden: 1.00

d. 3 Stunden: 1.50

e. 4 Stunden: 2.00

f. 5 Stunden: 2.50

g. 6 Stunden: 3.00

h. jede weitere Stunde: 0.50

i. Tagespauschale für 24 Stunden: 6.00

3. Die maximale Parkdauer beträgt 48 Stunden. Ausgenommen sind intern Berechtigte aus dienstlichen Gründen.

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