720.11
CH-OW
Art. 73 Strassenverordnung
Straf- und Schlussbestimmungen
Art. 73 Strassenverordnung
1. Durch diese Verordnung sind alle vom Kantonsrat oder Regierungsrat erlassenen Vorschriften, soweit sie mit ihr im Widerspruch stehen, insbesondere das Strassenreglement vom 16. November 1878, aufgehoben.