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720.11 CH-OW

Art. 73 Strassenverordnung

Straf- und Schlussbestimmungen
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Art. 73 Strassenverordnung

1. Durch diese Verordnung sind alle vom Kantonsrat oder Regierungsrat erlassenen Vorschriften, soweit sie mit ihr im Widerspruch stehen, insbesondere das Strassenreglement vom 16. November 1878, aufgehoben.

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