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720.11 CH-OW

Art. 23 Strassenverordnung

Bau- und Unterhaltsvorschriften - Reinigung und Unterhalt
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Art. 23 Strassenverordnung

1. Der Strassenunterhalt umfasst

a. die Arbeiten zur richtigen Instandstellung der Fahrbahn der Strassen und der zugehörigen Anlagen;

b. die Ausbesserungen an den Strassen, ihren Kunstbauten und sonstigen Bestandteilen;

c. die Öffnung der Strassen und die Wiederherstellung nach ausserordentlichen Naturereignissen, wie Rutschungen, Murgängen, Felsstürzen, Hochwasser und dgl.

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