720.11
CH-OW
Art. 20 Strassenverordnung
Bau- und Unterhaltsvorschriften - Neuanlagen und Ausbau der Strassen - Besondere Bestimmungen für die Gemeindestrassen
Art. 20 Strassenverordnung
1. ...
2. Hinsichtlich der Subventionierung von Güterstrassen und Alp- und Waldwegen wird auf die hierfür geltenden besonderen Bestimmungen verwiesen.