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720.11 CH-OW

Art. 20 Strassenverordnung

Bau- und Unterhaltsvorschriften - Neuanlagen und Ausbau der Strassen - Besondere Bestimmungen für die Gemeindestrassen
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Art. 20 Strassenverordnung

1. ...

2. Hinsichtlich der Subventionierung von Güterstrassen und Alp- und Waldwegen wird auf die hierfür geltenden besonderen Bestimmungen verwiesen.

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