Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
710.113 CH-OW

Art. 4 Ausführungsbestimmungen über die Solaranlagen (AB Solar) - b. Prüfung

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (6 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 4 AB Solar · b. Prüfung

1. Das Bauamt der Gemeinde beurteilt die Meldungen für bewilligungsfreie Anlagen innerhalb der Bauzonen. Meldungen betreffend Anlagen ausserhalb der Bauzonen sind innert fünf Arbeitstagen der kantonalen Baukoordination zur Beurteilung weiterzuleiten.

2. Sind die Gestaltungsvorschriften für eine bewilligungsfreie Anlage gemäss den Anhängen 1 bis 3 eingehalten, erhält die Bauherrschaft vom Bauamt der Gemeinde innert 30 Tagen eine schriftliche Bestätigung.

3. Sind die Gestaltungsvorschriften für eine bewilligungsfreie Anlage gemäss den Anhängen 1 bis 3 nicht eingehalten, so meldet das Bauamt der Gemeinde oder die kantonale Baukoordination der Bauherrschaft innert 30 Tagen zurück, wie die Anlage zu ändern ist oder dass die Anlage als baubewilligungspflichtig gilt.

← Art. 3 AB Solar Ausführungsbestimmungen über die Solaranlagen (AB Solar) - Geltungsbereich und Zweck Art. 5 AB Solar →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →