Art. 4 Ausführungsbestimmungen über die Solaranlagen (AB Solar) - b. Prüfung
Art. 4 AB Solar · b. Prüfung
1. Das Bauamt der Gemeinde beurteilt die Meldungen für bewilligungsfreie Anlagen innerhalb der Bauzonen. Meldungen betreffend Anlagen ausserhalb der Bauzonen sind innert fünf Arbeitstagen der kantonalen Baukoordination zur Beurteilung weiterzuleiten.
2. Sind die Gestaltungsvorschriften für eine bewilligungsfreie Anlage gemäss den Anhängen 1 bis 3 eingehalten, erhält die Bauherrschaft vom Bauamt der Gemeinde innert 30 Tagen eine schriftliche Bestätigung.
3. Sind die Gestaltungsvorschriften für eine bewilligungsfreie Anlage gemäss den Anhängen 1 bis 3 nicht eingehalten, so meldet das Bauamt der Gemeinde oder die kantonale Baukoordination der Bauherrschaft innert 30 Tagen zurück, wie die Anlage zu ändern ist oder dass die Anlage als baubewilligungspflichtig gilt.