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710.113 CH-OW

Art. 2 Ausführungsbestimmungen über die Solaranlagen (AB Solar) - Schutzgebiete und Schutzobjekte mit Baubewilligungspflicht nach Art. 18a Abs. 2 Bst. b RPG

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Art. 2 AB Solar · Schutzgebiete und Schutzobjekte mit Baubewilligungspflicht nach Art. 18a Abs. 2 Bst. b RPG

1. Bewilligungspflichtig sind Anlagen, die folgende Gebiete bzw. Objekte betreffen

a. Umgebungsschutzgebiete von Kulturobjekten, Ortsbildschutzgebiete sowie Schutzobjekte gemäss der Denkmalschutzverordnung;

b. kantonale Landschaftsschutzgebiete, Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung sowie Moorlandschaften von besonderer Schönheit und nationaler Bedeutung gemäss dem Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz.

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