710.112
CH-OW
Art. 9 Ausführungsbestimmungen über die Energieverwendung im Gebäudebereich - Wärmedämmung
Art. 9 Ausführungsbestimmungen über die Energieverwendung im Gebäudebereich · Wärmedämmung
1. Im Sinne der Massnahme G5 des Energiekonzepts 2009 wird für Bauten, die den zertifizierten Standard Minergie P oder Minergie P Eco erfüllen, die Konstruktionsstärke der Aussenwand und des Dachs nicht berücksichtigt.