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710.112 CH-OW

Art. 9 Ausführungsbestimmungen über die Energieverwendung im Gebäudebereich - Wärmedämmung

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Art. 9 Ausführungsbestimmungen über die Energieverwendung im Gebäudebereich · Wärmedämmung

1. Im Sinne der Massnahme G5 des Energiekonzepts 2009 wird für Bauten, die den zertifizierten Standard Minergie P oder Minergie P Eco erfüllen, die Konstruktionsstärke der Aussenwand und des Dachs nicht berücksichtigt.

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