710.112
CH-OW
Art. 8 Ausführungsbestimmungen über die Energieverwendung im Gebäudebereich - Projektnachweis
Art. 8 Ausführungsbestimmungen über die Energieverwendung im Gebäudebereich · Projektnachweis
1. Für jede geplante energierelevante Massnahme ist der betreffenden Einwohnergemeinde auf Verlangen hin ein Projektnachweis einzureichen, mit welchem belegt wird, dass die energierelevanten Vorschriften von Bund und Kantonen eingehalten werden.
2. Der Projektnachweis ist sowohl von der Bauherrschaft als auch von der projektverantwortlichen Person zu unterzeichnen.