710.111
ABVK
CH-OW
Art. 5 Ausführungsbestimmungen über die Verfahrenskoordination im Baurecht (AB VK) - Nutzungsplanungsverfahren
Art. 5 AB VK · Nutzungsplanungsverfahren
1. Die Grundsätze der Koordination im Baubewilligungsverfahren gelten sinngemäss auch im Nutzungsplanungsverfahren.
2. Ist für komplexe Bauvorhaben neben dem Baubewilligungsverfahren auch eine Anpassung des Nutzungsplans erforderlich und stellen sich weitgehend die gleichen bau-, planungs- und umweltrechtlichen Fragen, insbesondere bei Abbau- und Deponieprojekten, können die beiden Verfahren parallel ablaufen.
3. Bei Abbau- und Deponieprojekten an Standorten, die im kantonalen Abbau- und Deponiekonzept aufgeführt sind, entfällt die im Verfahren der Zonenplanänderung vorgesehene Orientierung und Mitwirkung der Bevölkerung.