710.1
PBG
CH-OW
Art. 54 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Erschliessungsreglement
Planung - Erschliessung
Art. 54 PBG · Erschliessungsreglement
1. Die Gemeinden erlassen ein Erschliessungsreglement, welches die Einzelheiten der Kostentragung der Erschliessungsaufwendungen sowie die weiteren Folgen, die sich aus der Erschliessungspflicht ergeben, regelt.