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710.1 PBG CH-OW

Art. 54 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Erschliessungsreglement

Planung - Erschliessung
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Art. 54 PBG · Erschliessungsreglement

1. Die Gemeinden erlassen ein Erschliessungsreglement, welches die Einzelheiten der Kostentragung der Erschliessungsaufwendungen sowie die weiteren Folgen, die sich aus der Erschliessungspflicht ergeben, regelt.

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