Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
710.1 PBG CH-OW

Art. 44 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Baubereich

Planung - Nutzungsplanung - Baulinien und Baubereich
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (133 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 44 PBG · Baubereich

1. Der Baubereich umfasst den bebaubaren Bereich, der abweichend von Abstandsvorschriften und Baulinien im Rahmen von Zonenplänen oder Quartierplänen festgelegt wird.

2. Art. 43 dieses Gesetzes gilt sinngemäss.

← Art. 43 PBG Planungs- und Baugesetz (PBG) - Zweck Art. 45 PBG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →