710.1
PBG
CH-OW
Art. 44 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Baubereich
Planung - Nutzungsplanung - Baulinien und Baubereich
Art. 44 PBG · Baubereich
1. Der Baubereich umfasst den bebaubaren Bereich, der abweichend von Abstandsvorschriften und Baulinien im Rahmen von Zonenplänen oder Quartierplänen festgelegt wird.
2. Art. 43 dieses Gesetzes gilt sinngemäss.