710.1
PBG
CH-OW
Art. 26 Planungs- und Baugesetz (PBG) - d. Zonenüberlagerung
Planung - Nutzungsplanung - Bau- und Zonenordnung
Art. 26 PBG · d. Zonenüberlagerung
1. Weitere Zonen und Gebiete nach Art. 24 und Schutzzonen nach Art. 25 dieses Gesetzes können überlagernd ausgeschieden werden, wenn
a. sich ihre Zwecke nicht ausschliessen oder
b. die Nutzung zeitlich gestaffelt erfolgt.