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710.1 PBG CH-OW

Art. 26 Planungs- und Baugesetz (PBG) - d. Zonenüberlagerung

Planung - Nutzungsplanung - Bau- und Zonenordnung
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Art. 26 PBG · d. Zonenüberlagerung

1. Weitere Zonen und Gebiete nach Art. 24 und Schutzzonen nach Art. 25 dieses Gesetzes können überlagernd ausgeschieden werden, wenn

a. sich ihre Zwecke nicht ausschliessen oder

b. die Nutzung zeitlich gestaffelt erfolgt.

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