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710.1 PBG CH-OW

Art. 24 Planungs- und Baugesetz (PBG) - b. Weitere Zonen und Gebiete

Planung - Nutzungsplanung - Bau- und Zonenordnung
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Art. 24 PBG · b. Weitere Zonen und Gebiete

1. Als weitere Zonen und Gebiete ausserhalb der Bauzonen nach Art. 18 RPG können bestimmt werden

a. Tourismus- und Freizeitzonen;

b. Weilerzonen;

c. Sonderbauzonen;

d. Abbau- und Deponiezonen;

e. Reservezonen;

f. Übriges Gebiet;

g. Verkehrsflächen;

h. weitere Zonen.

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