Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
663.111 ABEWOG CH-OW

Art. 8 Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über das Elektrizitätswerk Obwalden (AB EWOG) - Inhalt des Geschäftsberichtes

Geschäftsbericht, Jahresrechnung, Revision
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (15 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 8 AB EWOG · Inhalt des Geschäftsberichtes

1. Der Geschäftsbericht hat die Anforderungen gemäss Art. 662 ff. des Schweizerischen Obligationenrechtes zu erfüllen. Er hat zudem detaillierte Informationen zur „Corporate governance" zu beinhalten. Dazu gehören insbesondere

a. Angaben zum obersten Leitungsorgan und der Geschäftsleitung, insbesondere Interessenbindung, Amtsdauer, Ausschüsse, Befugnisse von Leitungsorgan und Geschäftsleitung, Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber der Geschäftsleitung,

b. Angaben zur Geschäftsleitung, insbesondere Mitglieder und Interessenbindungen,

c. Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen an Verwaltungsrat und Geschäftsleitung.

← Art. 7 AB EWOG Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über das Elektrizitätswerk Obwalden (AB EWOG) - Wahl Art. 9 AB EWOG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →