663.111
ABEWOG
CH-OW
Art. 8 Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über das Elektrizitätswerk Obwalden (AB EWOG) - Inhalt des Geschäftsberichtes
Geschäftsbericht, Jahresrechnung, Revision
Art. 8 AB EWOG · Inhalt des Geschäftsberichtes
1. Der Geschäftsbericht hat die Anforderungen gemäss Art. 662 ff. des Schweizerischen Obligationenrechtes zu erfüllen. Er hat zudem detaillierte Informationen zur „Corporate governance" zu beinhalten. Dazu gehören insbesondere
a. Angaben zum obersten Leitungsorgan und der Geschäftsleitung, insbesondere Interessenbindung, Amtsdauer, Ausschüsse, Befugnisse von Leitungsorgan und Geschäftsleitung, Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber der Geschäftsleitung,
b. Angaben zur Geschäftsleitung, insbesondere Mitglieder und Interessenbindungen,
c. Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen an Verwaltungsrat und Geschäftsleitung.