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663.111 ABEWOG CH-OW

Art. 14 Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über das Elektrizitätswerk Obwalden (AB EWOG) - Übergangsrecht

Schlussbestimmungen
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Art. 14 AB EWOG · Übergangsrecht

1. Die Verzinsung des Dotationskapitals 2010 erfolgt nach den Vorschriften dieser Ausführungsbestimmungen.

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