Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
663.1 EWOG CH-OW

Art. 11 Gesetz über das Elektrizitätswerk Obwalden und die Stromversorgung (EWOG) - Organe

Organisation des EWO - Organe des EWO
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Art. 11 EWOG · Organe

1. Die Organe des EWO sind

a. der Verwaltungsrat;

b. * die Geschäftsleitung;

c. die Revisionsstelle.

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