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Art. 9 Ausführungsbestimmungen über die Fischerei im Eugenisee in Engelberg - Patentgebühren

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Art. 9 Ausführungsbestimmungen über die Fischerei im Eugenisee in Engelberg · Patentgebühren

1. Die Gebühr für ein ordentliches Patent beträgt Fr. 25.-, für ein Jugendpatent Fr. 15.-.

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