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651.212 CH-OW

Art. 6 Ausführungsbestimmungen über die Fischerei im Eugenisee in Engelberg - Verbotener Ort und Haftung

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Art. 6 Ausführungsbestimmungen über die Fischerei im Eugenisee in Engelberg · Verbotener Ort und Haftung

1. Entlang des Eisengeländers der Kantonsstrasse ist das Fischen verboten. Für Schäden, welche die Fischer durch die Werkanlagen erleiden, haften der Kanton und die ewl Kraftwerke AG nicht.

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