651.212
CH-OW
Art. 6 Ausführungsbestimmungen über die Fischerei im Eugenisee in Engelberg - Verbotener Ort und Haftung
Art. 6 Ausführungsbestimmungen über die Fischerei im Eugenisee in Engelberg · Verbotener Ort und Haftung
1. Entlang des Eisengeländers der Kantonsstrasse ist das Fischen verboten. Für Schäden, welche die Fischer durch die Werkanlagen erleiden, haften der Kanton und die ewl Kraftwerke AG nicht.