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651.212 CH-OW

Art. 5 Ausführungsbestimmungen über die Fischerei im Eugenisee in Engelberg - Verbotene Zeit

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Art. 5 Ausführungsbestimmungen über die Fischerei im Eugenisee in Engelberg · Verbotene Zeit

1. Das Fischen im Eugenisee ist verboten

a. ab 1. November bis und mit 14. April;

b. zur Nachtzeit von 22.00 bis 05.00 Uhr.

2. Nach einem Fischbesatz ist das Fischen bis zum darauffolgenden Tag verboten.

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