651.212
CH-OW
Art. 3 Ausführungsbestimmungen über die Fischerei im Eugenisee in Engelberg - Fanggeräte
Art. 3 Ausführungsbestimmungen über die Fischerei im Eugenisee in Engelberg · Fanggeräte
1. Das Fischen vom Ufer aus ist mit einer Rute gestattet mit
a. einem Angel und natürlichem Köder; tote und lebende Fische dürfen nicht als Köder verwendet werden;
b. * dem Spinner/Löffel;
c. der Fliege mit einer künstlichen oder natürlichen Mücke, Nymphe oder eines Streamers.
2. Das Verwenden von Angeln mit Widerhaken ist verboten.
3. Gehakte Fische sind sicher und schonend zu landen und sofort zu töten. Das Hältern und das Zurücksetzen von Fischen ist verboten.