Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
651.211 CH-OW

Art. 21 Ausführungsbestimmungen über die Fischerei - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (25 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 21 Ausführungsbestimmungen über die Fischerei · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Ausführungsbestimmungen über die Fischerei vom 3. Februar 1998 werden aufgehoben.

← Art. 19b Ausführungsbestimmungen über die Fischerei Gerätschaften Art. 22 Ausführungsbestimmungen über die Fischerei →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →