Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
651.211 CH-OW

Art. 13 Ausführungsbestimmungen über die Fischerei - b. Fliessgewässerfischerei

Fanggeräte und Fangmethoden
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (25 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 13 Ausführungsbestimmungen über die Fischerei · b. Fliessgewässerfischerei

1. Die Fliessgewässerfischerei ist mit natürlichem oder künstlichem Köder mit einfachen Angelhaken ohne Widerhaken erlaubt. Verboten ist - ausgenommen in der Sarneraa von Sarnen bis Alpnach und im Sewensee - die Verwendung von toten Köderfischen.

2. Das Fischen mit Gamben in jeglicher Ausführung ist untersagt. Oberhalb der Beschwerung dürfen keine Seitenschnüre (Paternostersystem) angebracht werden.

3. Die Verwendung von Angeln mit Widerhaken ist verboten.

4. Ausgenommen bei der Fliegenfischerei darf nur mit der Angelgrösse Nr. 2 oder mit einer grösseren Angel gefischt werden (siehe Abbildung im Anhang).

5. Das Auswechseln behändigter Fische, die das Fangmindestmass erreichen, ist untersagt.

6. Für folgende Fliessgewässer gelten besondere Vorschriften

a. Sarneraa, von Sarnen bis Alpnach

1. * 1. Mai bis 30. September: Die Angelgrösse ist nicht beschränkt. Die Verwendung des toten Köderfisches ist erlaubt.

2. * 1. Oktober bis 30. April: Die Angelgrösse ist nicht beschränkt. Die Verwendung eines Spinners/Löffels, Streamers, Twisters und ähnlichem sowie des toten Köderfisches ist nicht erlaubt.

b. Sewensee (1. Mai bis 30. September)

1. * Die Angelgrösse ist nicht beschränkt. Die Verwendung des toten Köderfisches ist erlaubt.

2. * ...

3. Der Fang von Köderfischen ist nur für das Fischen im Sewensee gestattet.

4. Es ist verboten, Boote oder andere schwimmende Gegenstände zu benützen.

5. * Das Verwenden von Angeln mit Widerhaken ist für Anglerinnen und Angler, welche über einen Sachkunde-Nachweis nach Art. 2 dieser Ausführungsbestimmungen verfügen, zugelassen.

← Art. 12 Ausführungsbestimmungen über die Fischerei Gerätschaften Art. 14 Ausführungsbestimmungen über die Fischerei →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →