651.21
FIV
CH-OW
Art. 12 Fischereiverordnung (FiV) - Tageskarte für den Eugenisee
Fischereiberechtigung
Art. 12 FiV · Tageskarte für den Eugenisee
1. Die Tageskarte für den Eugenisee kann in der Zeit vom 1. April bis 31. Oktober ausgestellt werden. Sie berechtigt zum Fischfang an einem bestimmten Tag im Eugenisee.
2. Der Regierungsrat erlässt über die Fischerei im Eugenisee besondere Vorschriften.