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651.2 FIG CH-OW

Art. 2 Fischereigesetz (FiG) - Patentpflicht a. Grundsatz

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 2 FiG · Patentpflicht a. Grundsatz

1. Der Fang von Fischen und Krebsen sowie von Fischnährtieren setzt ein Patent des Kantons voraus.

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