651.116
CH-OW
Art. 5 Weisungen über die Hegejagd auf Steinwild - Ausbildungspflicht
Art. 5 Weisungen über die Hegejagd auf Steinwild · Ausbildungspflicht
1. Nach der Auslosung ist eine vom Amt organisierte Ausbildung vollständig zu besuchen. Die Ausbildung besteht aus einer Instruktion (am Abend der Auslosung) sowie aus einer begleiteten Exkursion (1 Tag) in eine Steinwildkolonie.
2. Werden die Ausbildungsbedingungen bis zum 20. August nicht oder nur teilweise erfüllt, wird das Patent für die Hegejagd auf Steinwild nicht ausgestellt, aber die Jagd gilt als erfüllt.