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CH-OW
Art. 3 Weisungen über die Hegejagd auf Steinwild - Publikation und Anmeldung
Art. 3 Weisungen über die Hegejagd auf Steinwild · Publikation und Anmeldung
1. Die Ausschreibung der Hegejagd auf Steinwild erfolgt im Amtsblatt.
2. Das Datum der Auslosung und Instruktion wird in derselben Amtsblattpublikation bekanntgegeben.
3. Anmeldungen für die Steinwildjagd sind jeweils bis 31. Mai schriftlich an das Amt für Wald und Landschaft zu richten. Das Amt für Wald und Landschaft stellt ein Gesuchsformular zur Verfügung.