Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
651.116 CH-OW

Art. 2 Weisungen über die Hegejagd auf Steinwild - Voraussetzungen

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (7 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2 Weisungen über die Hegejagd auf Steinwild · Voraussetzungen

1. Für die Hegejagd auf Steinwild können Jägerinnen und Jäger berücksichtigt werden, die in den letzten zehn Jahren mindestens achtmal das Hochjagdpatent im Kanton gelöst haben, mindestens 40 Jahre alt sind, Wohnsitz im Kanton haben und sich über einen Versicherungsnachweis mit einer Deckungssumme von mindestens zwei Millionen Franken sowie einen Treffsicherheitsnachweis ausweisen können.

2. Melden sich mehr Jägerinnen und Jäger an, als für die Hegejagd auf Steinwild notwendig, trifft das Amt für Wald und Landschaft eine Auswahl für die Zulassung gemäss folgenden Kriterien

a. Erste Priorität haben Jägerinnen und Jäger, die noch keine oder erst eine Hegejagd auf Steinwild im Kanton erfüllt haben. Unter ihnen geniessen diejenigen Jägerinnen und Jäger das Vorrecht, die mehr Hochjagden in Obwalden ausgeübt haben. Bei gleicher Anzahl ausgeübter Hochjagden entscheidet das höhere Alter.

b. Zweite Priorität geniessen Jägerinnen und Jäger, die zwei Hegejagden auf Steinwild im Kanton erfüllt haben. Unter ihnen geniessen diejenigen Jägerinnen und Jäger das Vorrecht, die mehr Hochjagden in Obwalden ausgeübt haben. Bei gleicher Anzahl ausgeübter Hochjagden entscheidet das höhere Alter.

c. Dritte Priorität geniessen Jägerinnen und Jäger, die drei Hegejagden auf Steinwild im Kanton erfüllt haben usw.

3. Schriftliche Entschuldigungen für die Nichtinangriffnahme der Jagd können in begründeten Fällen bis 30. August entgegengenommen werden. Als Begründung werden Unfall und Krankheit mit entsprechendem Arztzeugnis akzeptiert.

← Art. 1 Weisungen über die Hegejagd auf Steinwild Grundsatz Art. 3 Weisungen über die Hegejagd auf Steinwild →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →