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651.114 CH-OW

Art. 4 Weisungen über den Treffsicherheitsnachweis - Anerkennung fremder Treffsicherheitsnachweise

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Art. 4 Weisungen über den Treffsicherheitsnachweis · Anerkennung fremder Treffsicherheitsnachweise

1. Das Amt für Wald und Landschaft anerkennt ausserkantonale Nachweise der Treffsicherheit.

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